Benutzungs - und Gebührenordnung
Benutzungs -und Gebührenordnung
für die Gemeindebücherei Roßbach in Münchsdorf, Kirchenstr.18 DG, 94439 Roßbach
§ 1 Allgemeines
1. Die Gemeindebücherei Roßbach ist eine gemeinnützige, öffentliche Einrichtung der Kath. Pfarrkirchenstiftung Roßbach und der Gemeinde Roßbach. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentliche-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Es werden jedoch Entgelte für besondere Leistungen, Verwaltungs- u. Versäumnisgebühren nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweiligen Fassung erhoben.
§2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich an. Die Benutzer / innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungs- u. Gebührenordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18.Lebensjahr ist die Unterschrift eines /einer Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Dieser /Diese verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Kosten.
3. Die Gemeindebücherei ist berechtigt, hierzu die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes zu verlangen.
4. Die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Nutzung werden im Bibliothekssystem gespeichert. Hierfür gelten die Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
5. Die Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§4 Benutzung, Ausleihe ,Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzungen des Urheberrechts haften die Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungender JuSchG !
2. Die Leihfristen werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung bekannt gegeben.
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
§5 Ausleibeschränkungen
Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§6 Vormerkungen
Auf entliehen Medien können Vormerkungen vorgenommen werden. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen.
§7 Rückgabe
1. Die Medien sind bei Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
2. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.
§8 Behandlung der Medien, Haftung
1. Der Benutzer verpflichtet sich die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, Beschädigungen und Verschmutzungen zu melden und bei starker Beschädigung oder Verlust Schadenersatz zu leisten.
2. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht zulässig. Die Benutzer haften auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe an Dritte entstehen.
3. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die beim Abspielen beschädigter Ton-o. Datenträger an Abspielgerät entstehen.
§9 Schadenersatz
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§10 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Mit Betreten der Bücherei erkennen die Benutzer die Benutzungsordnung an.
2. Alle Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Nutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
4. Das Hausrecht nimmt der Leiter / die Leiterin der Bücherei oder die beauftragt Stellvertretung wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
5. Während der Ausleihzeiten sind Essen, Trinken, und Rauchen in den Büchereiräumen untersagt.
§11 Ausschluss von der Benutzung
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
Gebührenordnung der Gemeindebücherei Roßbach –Münchsdorf
Ausleihgebühren pro Jahr
Erwachsene | 10,00 Euro |
Kinder | kostenlos |
Bei Beschädigungen oder Verlust von Medien bestimmt die Bücherei die jeweilige Höhe der Ersatzleistung. Der Schadenersatz bemisst sich nach der Beschädigung und den Kosten für Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Ausleihfristen
Bücher |
4 Wochen |
CD´s und DVD´s | 4 Wochen |
Zeitschriften | 2 Wochen |
§12 Datenschutz
Die Öffentliche Bücherei Roßbach –Münchsdorf ist eine Einrichtung der Gemeinde Roßbach und des Pfarrverbandes Johanniskirchenund unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes ( BayDSG )
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.
Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Gemeinde Roßbach, Münchsdorfer Str. 27 , 94439 Roßbach
Telefon: 08547/9618-0
Telefax: 08547/9618-20
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